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Elternumfrage zum Betreuungsbedarf von Kindern unter 2 Jahren

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach §§ 79 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie auf Grundlage des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) ist die Stadt Landau in der Pfalz als Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, einen Kindertagesstättenbedarfsplan zu erstellen. Dieser Bedarfsplan umfasst unter anderem die Bedarfe an Plätze für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege.

Um diese Bedarfe so konkret und realitätsnah wie möglich zu erheben und auszuwerten, ist die Mitwirkung von Ihnen als Eltern erforderlich.

Aus diesem Grund möchten wir mit einer Online-Umfrage erheben, welche Angebote Sie benötigen. Damit wäre es uns möglich, die nächste Bedarfsplanung näher an den Bedarfen auszurichten. Die übergeordneten Fragestellungen sind nachfolgend aufgeführt:

  • Brauchen Sie ein Betreuungsangebot?
  • In welcher Form würden Sie Ihr Kind gerne betreuen lassen?
  • Wann benötigen Sie eine Betreuung?

Die Beantwortung der Umfrage ist freiwillig und die getätigten Angaben nicht bindend. Die geschätzte Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Minuten.

Weitere Informationen über Kosten und Rahmenbedingungen der Betreuungsmöglichkeiten in der Stadt Landau erhalten Sie hier.

Die Befragung betrifft alle Kinder, die in der Zeit vom 01.12.2023 bis 30.11.2025 geboren wurden.

Ihre Teilnahme ermöglicht uns eine bedarfsgerechte Planung. Daher bitten wir Sie, den Fragebogen für jedes Ihrer Kinder einmal auszufüllen.

Die Umfrage ist anonym und stellt keine Platzanmeldung dar. Wenn Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken möchten, können Sie eine Vormerkung über unser Anmeldeportal KitaKids hier erstellen.

Die entsprechende Datenschutzerklärung finden sie hier.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Maren Gosdzik, 06341-135168

In dieser Umfrage sind 23 Fragen enthalten.

Gegenstand der Verarbeitung:

Elternumfrage zum Betreuungsbedarf bis zum Schuleintritt in der Stadt Landau

 

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

Marktstraße 50

76829 Landau in der Pfalz

Tel. 06341/13-0

E-Mail: stadtverwaltung@landau.de

 

2. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

-Die Datenschutzbeauftragte-

Marktstraße 50

76829 Landau

E-Mail: datenschutz@landau.de

Tel.: 06341 13-1107

 

3. Betroffene Personen

Eltern von Kindern, die im Zeitraum 01.12.2023-30.11.2025 geboren sind

 

4. Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:

Nachname, Straße, Hausnummer, Wohnort, Stadtteil, Geburtsjahr, Geburtsmonat

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Bedarfsermittlung zur Betreuung von Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist

Artikel 6 Absatz 1 a,c der EU-DSGVO iVm. §79 SG VIII und §§ 14, 19 KiTaG sowie § 1 KiTaGAVO

 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

- LimeSurvey als Dienstleister zur technischen Unterstützung

 

7. Übermittlung an Drittland

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.

 

8. Dauer der Speicherung

12 Monate

 

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung

insbesondere folgende Rechte:

 

• Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Den Widerruf können Sie formlos per Email an jugendamt@landau.de erklären.

• Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)

• Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO)

• Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung z. B. zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, für öffentliche Archivzwecke, statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, insbesondere

- soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit;

- wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt;

- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt und deshalb nicht gelöscht werden können, oder

- wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

• Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, das den Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder der Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 

10. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

 

Die Beschwerde richten Sie bitte an:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34

55116 Mainz, Telefon: +49 (0) 6131 208-2449,
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497,
E-Mail:
poststelle@datenschutz.rlp.de

 

 

Stand dieser Information: 05.11.2025